Die Steuererklärung für Selbstständige
Wer sich selbstständig macht, muss viele Dinge beachten und Behördengänge erledigen.
In diesem Artikel zeigen wir Ihnen Hilfestellungen für Ihre Steuererklärung.
Wer sich selbstständig macht, muss viele Dinge beachten und Behördengänge erledigen.
In diesem Artikel zeigen wir Ihnen Hilfestellungen für Ihre Steuererklärung.
Neben dem eigentlichen Beruf kommen auch verschiedene Aufgaben in Sachen Buchhaltung auf die Selbstständigen zu. So sind alle Unternehmerinnen und Unternehmer dazu verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Was sich dabei absetzen lässt und welche Dinge zu beachten sind, ist vielen nicht wirklich klar. Eine Steuerberatung kann hier hilfreich zur Seite stehen. Wir erklären die wichtigsten Fakten und zeigen, worauf es bei der Steuererklärung für Selbstständige ankommt.
Grundsätzlich sind alle Personen, die selbstständig tätig sind, dazu verpflichtet, eine jährliche Einkommensteuererklärung abzugeben. Dies müssen sie in elektronsicher Form über das Portal Elster machen. Der Stichtag ist in der Regel der 31. Juli für die Erklärung des Vorjahres. Zur Steuererklärung für Selbstständige gehören verschiedene Bögen, je nachdem, welche Einkommensarten erzielt werden. Der Mantelbogen ist für alle Steuerpflichtigen gleich. Darin finden sich folgende Angaben:
Ehepaare sind oft gemeinsam veranlagt, auch wenn eine der beiden Personen selbstständig ist. Das gilt es, mit dem zuständigen Finanzamt zu klären. Wer seine Steuererklärung direkt in Elster anlegt, profitiert davon, dass die Daten aus dem Mantelbogen bereits hinterlegt sind und nur einmal überprüft werden müssen, bevor es weitergeht.
Wer freiberuflich tätig ist, muss zusätzlich die Anlage S ausfüllen. Gewerbetreibende hingegen müssen die Anlage G ausfüllen. Hier tragen die Steuerpflichtigen die Betriebsausgaben, die Höhe der Einkünfte sowie persönliche Ausgaben ein. Viele Selbstständige ermitteln ihren Gewinn per Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Dazu ist die Anlage EÜR da, in der die jeweiligen Posten eingetragen werden.
Achtung: Selbstständige können sich nicht aussuchen, in welche der Kategorien sie fallen. Das Einkommensteuergesetz regelt, wer freiberuflich tätig ist und wer ein Gewerbe anmelden muss. Außerdem gilt für manche Unternehmer, dass sie zur doppelten Buchführung verpflichtet sind. Die einfache EÜR reicht dann nicht mehr. Wer dazu gehört, wird in §238 Handelsgesetzbuch festgelegt.
Anhand der Eckdaten zeichnet sich bereits ab, dass die Steuererklärung für Selbstständige gar nicht so einfach ist. Eine professionelle Steuerberatung, die sich auf Selbstständige und Gewerbetreibende spezialisiert hat, ist eine wichtige Anlaufstelle, um sich im Dschungel der Steuerthemen zurechtzufinden. Sie kann die Steuererklärung erledigen und erinnert die Mandantinnen und Mandanten an wichtige Fristen und Dinge, die sie absetzen können.
Ein Steuerberater oder eine Steuerberaterin ist bereits sinnvoll, wenn die Fristen für die Steuererklärung zu plötzlich kommen. Grundsätzlich hat eine Steuerberatung bis zum 31. Dezember Zeit, für ihre Mandanten die Erklärung für das vorige Jahr einzureichen. Auf Antrag lässt sich diese Frist sogar bis zum 31. Mai des folgenden Jahres verschieben. So haben Selbstständige ausreichend Zeit, ihre Steuererklärung mit Hilfe einer Steuerberatung zu erledigen.
Außerdem übernimmt ein Steuerberater die gesamte Kommunikation mit dem Finanzamt. Er oder sie prüft die Steuerbescheide und kann, falls nötig, sach- und fristgerecht Einspruch einlegen. Rechtliche Änderung durch den Senator für Finanzen oder bürokratische Änderungen der Finanzverwaltung können Steuerberatungen zeitnah umsetzen und so für ihre Mandanten stets das Beste herausholen.
Wer nicht sicher ist, was steuerlich absetzbar ist, ist bei einem Steuerberater ebenfalls gut aufgehoben. Dieser weiß genau Bescheid und kann alle Einzelposten und Pauschalen geltend machen. So sparen die Mandanten bares Geld.
Im Gegenzug kostet die steuerliche Beratung natürlich Geld. Es gibt eine Vergütungsverordnung, die die Sätze für die Beratung festlegt. Die Kosten hängen jeweils vom Aufwand und von den zu versteuernden Einkünften ab. Und: Natürlich ist es möglich, einen Steuerberater wiederum von der Steuer abzusetzen.
Für viele Selbstständige stellt sich im Rahmen der Gründung die Frage, ob sie ein Büro mieten oder von zu Hause aus arbeiten wollen. Prinzipiell haben beide Seiten ihr Für und Wider. Von der steuerlichen Seite aus gibt es klare Vorteile, die ein externes Büro mit sich bringt. So lassen sich die Kosten vollständig steuerlich geltend machen. Allerdings kostet ein Büro mitunter eine hohe Miete.
Das reine Home Office lässt sich meist nicht steuerlich absetzen. Wer also mit dem Laptop im Wohnzimmer arbeitet, kann zwar den Laptop geltend machen, nicht aber das Wohnzimmer. Hierzu ist ein häusliches Arbeitszimmer nötig. Dieser Raum darf kein Durchgangszimmer sein und muss zu mindestens 90 Prozent beruflich genutzt werden. Dann lassen sich Miete, Nebenkosten, Internet und Co. steuerlich geltend machen. Wer nicht sicher ist, inwieweit ein häusliches Büro von der Steuer absetzbar ist, sollte sich mit seiner Steuerberatung zusammensetzen. Auch solche Fragen kann der Profi beantworten.
Im Rahmen der jährlichen Steuererklärung müssen Selbstständige neben der Einkommensteuer weitere Steuerarten berücksichtigen, für die jeweils eine eigene Erklärung abgegeben werden muss. Es ist durchaus sinnvoll, alle Steuererklärungen gemeinsam abzugeben, weil dann alle Daten gebündelt beim Finanzamt vorliegen. Welche Steuerarten auf den jeweiligen Steuerpflichtigen zukommen, ist unterschiedlich. So müssen Gewerbetreibende eine Gewerbesteuerjahreserklärung abgeben, wenn sie gewerbesteuerpflichtig sind. Das ist der Fall, wenn der jeweilige jährliche Gewinn höher als 24.500 Euro ist.
Die meisten Selbstständigen sind außerdem umsatzsteuerpflichtig. Nach §19 Umsatzsteuergesetz können Selbstständige auch als sogenannte Kleinunternehmer gelten. Sie müssen dann auf ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen und auch keine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Allerdings ist es von verschiedenen Faktoren abhängig, ob ein Selbstständiger als Kleinunternehmer gilt. Diese Frage kann der Steuerberater ebenfalls beantworten. Doch Achtung: Auch Kleinunternehmer müssen die sogenannte Umsatzsteuerjahreserklärung abgeben!
Wer Umsatzsteuer ausweist, muss jährlich die Umsatzsteuerjahreserklärung abgeben und zusätzlich monatlich oder vierteljährlich die Umsatzsteuervoranmeldung. In welchem Turnus diese Voranmeldung fällig ist, legt das zuständige Finanzamt fest. Die Voranmeldung ist bis zum 10. des jeweiligen Monats fällig und umfasst alle Einnahmen, die zwischen der letzten Voranmeldung und der aktuellen Voranmeldung angefallen sind. Selbstständige können hierbei entscheiden, ob sie nach dem Datum der Rechnungsstellung (Soll-Versteuerung) oder dem Datum des Zahlungseingangs (Ist-Versteuerung) abrechnen wollen.
Ein Steuerberater kann entweder auch die Umsatzsteuervoranmeldungen erledigen oder nur die Umsatzsteuerjahreserklärung. Das können Selbstständige individuell mit ihrer Steuerberatung festlegen.