Weihnachtsfeier christmas dinner 1003539 1920
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Verbraucherexperte

Ärger auf der Weihnachtsfeier

Ärger auf der Weihnachtsfeier

Es ist die Zeit der Betriebs-Weihnachtsfeiern.

Die meist nicht nur eine gute Gelegenheit ist, mit den Kollegen mal privat etwas zu unternehmen sondern leider auch oft, etwas im Ärger enden. Hier habe ich für Sie einmal die wichtigsten Regeln für Weihnachtsfeiern zusammengestellt.

Die wichtigste Frage, die sich immer viele stellen: muss ich zur Weihnachtsfeier oder darf ich da auch einfach fehlen?

Grundsätzlich ist eine Weihnachtsfeier etwas freiwilliges, sofern sie außerhalb der regulären Arbeitszeit stattfindet. Sie müssen also nicht dran teilnehmen. Sollte die Feier während der Arbeitszeit stattfinden, haben Sie als „Nicht-Teilnehmer“ kein frei, sondern müssen arbeiten. Aber auch hier dürfen Sie zur Weihnachtsfeier Nein sagen.

Oft verteilen die Chefs auf Weihnachtsfeiern kleine oder auch mal große Geschenke. Wenn ich nicht da bin – habe ich trotzdem Anspruch auf das Geschenk?

Klare Antwort: Nein. Es gab einmal vor ein paar Jahren einen Fall, wo der Chef allen Mitarbeitern ein Tablet geschenkt hatte. Einer war wegen Krankheit nicht da und wollte dann im Nachhinein das Tablet haben. Das Arbeitsgericht Köln hat gesagt: Nein, hier besteht kein Anspruch. Wer nicht da ist, muss dann auch damit leben, kein Geschenk zu bekommen.

Auf Weihnachtsfeiern fließt gelegentlich auch Alkohol, die Stimmung ist gelöst. Was passiert, wenn ich hier einmal meinem Chef die Meinung sage?

Den Chef beleidigen geht auch auf einer Weihnachtsfeier nicht. Das kann im schlimmsten Falle die fristlose Kündigung nach sich ziehen. Das gilt natürlich auch für Beleidigungen gegenüber Kollegen.