Weihnachtsdeko christmas 515939 1920
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Verbraucherexperte

Verbotene Weihnachtsdekoration – Weihnachtsspezial

Verbotene Weihnachtsdekoration

Berlin ist im Vorweihnachtsfieber.

Die Straßen sind dekoriert, die Geschäfte voll, die Weihnachtsmärkte eröffnet und im heimischen Fenster steht der Schwippbogen. Nur: darf der da auch stehen und leuchten? Was ist an Weihnachtsdekoration zuhause erlaubt und was nicht?

Die Gerichte haben sich immer wieder mit dieser Frage beschäftigt. Erste gute Nachricht: Weihnachtsdeko ist Geschmackssache, gegen die der Vermieter erstmal nichts sagen kann. Egal ob Tannenzweige, Lichterkette oder der blinkende Weihnachtsmann – Sie können Ihre Fenster so dekorieren, wie Sie es mögen. Der Vermieter muss hier auch nicht um Erlaubnis gebeten werden. Ein bisschen anders sieht es auf dem Balkon aus. Hier muss die Deko sicher angebracht sein. Natürlich ohne die Hausfassade zu verändern oder zu beschädigen. Und bei allen Dekoelementen gilt: nach 22 Uhr sollten Sie diese aus Rücksicht auf Ihre Nachbarn ausschalten.

Auch im Hausflur spricht nichts gegen einen Adventskranz an Ihrer Wohnungstür. Einzig eines kann untersagt werden: wenn Sie anfangen, den gesamten Hausflur zu dekorieren!