reiserecht 2
reiserecht 2
Verbraucherexperte

Neues Reiserecht

Seit dem 1. Juli 2018 gilt die neue EU-Pauschalreise-Richtlinie die einige Verbesserungen für uns Verbraucher bringt.

Wer bisher eine Pauschalreise gebucht hat, war im Falle der Insolvenz des Reiseveranstalters vollumfänglich abgesichert. Das galt leider nicht für die Urlauber, die im Baukastensystem gebucht haben. Also beispielsweise Hotel und Flug getrennt buchten. Das wird nun anders. Verbundene Reiseelemente fallen nun auch unter das Pauschalreise-Recht. Wer also im Reisebüro oder auf einem Reiseportal im Internet verschiedene Bausteine für eine Reise bucht, muss ebenfalls im Falle einer Insolvenz abgesichert sein. Die entsprechenden Informationen und Nachweise müssen bei der Buchung ausgehändigt werden.

Neu auch: wer Reisemängel gegenüber dem Reiseveranstalter geltend machen möchte, hatte bisher dafür einen Monat nach Rückkehr aus dem Urlaub Zeit. Ab sofort bleiben dafür zwei Jahre.

Es gibt aber auch Entscheidungen zu unseren Ungunsten. So dürfen Reiseveranstalter ab sofort Preiserhöhungen von maximal 8 Prozent (bisher 5%) bis spätestens 20 Tage vor Reisebeginn durchsetzen.