Lockdown beschlossen 1312020
Lockdown beschlossen 1312020
13.12.2020

Erneuter Lockdown beschlossen!

Bund und Länder haben sich auf einen harten Lockdown geeinigt. Diese Beschlüsse gelten ab dem kommenden Mittwoch (16.12.)...

Die beteiligten Ministerpräsidenten der Länder und die Kanzlerin haben sich auf verschärfte Corona-Maßnahmen geeinigt. Bei einer Pressekonferenz am Sonntagmittag betonte Bundeskanzlerin Merkel noch einmal: „Es besteht dringender Handlungsbedarf!“ Eine Überlastung des Gesundheitssystems solle vermieden und Kontaktnachverfolgung wieder möglich gemacht werden.
Um dieses Ziel zu erreichen, gelten vom 16. Dezember 2020 bis einschließlich 10. Januar 2021 folgende Maßnahmen:

Private Kontakte
Die Kontakte bleiben weiterhin reduziert. Private Treffen sind nur mit einem weiteren Haushalt – aber maximal 5 Personen – möglich. Davon ausgenommen sind Kinder unter 14 Jahren. 

Weihnachten und Silvester
Jetzt wird es kompliziert. An den Weihnachtstagen (24., 25. und 26. Dezember) seien laut Regierendem Bürgermeister Michael Müller (SPD) fünf Personen aus fünf Haushalten möglich. Der gastgebende Haushalt gilt als ein Haushalt, selbst wenn mehr Erwachsene in diesem leben. Bei einer größeren Kernfamilie dürfen bis 4 weitere Erwachsene hinzukommen, so der Regierende am Sonntagabend bei einer Pressekonferenz. Eine Personenobergrenze gibt es für die Feiertage nicht. Die Anzahl der feiernden Menschen hänge von den Haushalten und dazugehörigen Kindern unter 14 Jahren ab, so der Beschluss von Bund und Ländern. 

Zum Vergleich: Im Rest der Republik sind an Weihnachten vier weitere Haushalte über den eigenen hinaus erlaubt. Diese dürfen nur aus dem engsten Familienkreis sein. Hier sind auch wieder Kinder unter 14 von ausgenommen.

Für Silvester und Neujahr wurden die gelockerten Kontaktbeschränkungen zurückgenommen. Fünf Personen aus zwei Haushalten sind erlaubt. Ausgenommen: Kinder unter 14 Jahren. Es gilt ein An- und Versammlungsverbot. Ebenso wird kein Feuerwerk verkauft. Das Zünden von Knallern und Raketen ist auf belebten Berliner Plätzen untersagt. Allgemein wird empfohlen, auf das Knallen zu verzichten. Hinzu kommt ein Alkoholverkaufsverbot. 

Gastronomie und Alkoholkonsum
Restaurants, Bars und Kneipen bleiben auch zukünftig geschlossen. Das Abholen und das Bestellen von Speisen für Außerhaus ist weiterhin erlaubt. Der Verzehr vor Ort ist verboten.
Das Konsumieren von Alkohol in der Öffentlichkeit ist ab dem kommenden Mittwoch, 16. Dezember, untersagt. Wer dagegen verstößt, muss mit einem höheren Bußgeld rechnen.

Der Einzelhandel muss schließen. 
Ausgenommen hiervon sind Geschäfte, die den täglichen Bedarf decken: Supermärkte und Wochenmärkte, bei denen Lebensmittel verkauft werden. Weiterhin sind auch Abhol- und Lieferdienste erlaubt. Ebenso gilt die Schließung nicht für Reform- und Drogeriehäuser. Auch geöffnet bleiben Tankstellen, Großhandel, Banken, Apotheken, Waschsalons, Hörgeräteakustiker, Sanitätshäuser, Getränkemärkte, Poststellen, Tierbedarf, Reinigungen, Optiker und der Weihnachtsbaumverkauf. Medizinisch notwendige Behandlungen bei Physio-, Ergo- oder Logotherapien sind ebenfalls weiterhin möglich.

Geschlossen sind: Friseursalons, Massagepraxen, Tattoo-Studios und Ähnliches. Im Gegensatz zum Frühjahr sind auch Berliner Möbelhäuser und Baumärkte geschlossen.

Ausgangsbeschränkungen
Berliner werden gebeten, nur noch bei triftigem Grund das Haus zu verlassen. Dazu zählen der Einkauf, Arztbesuche, der Weg zur Arbeit, Behördengänge, Gassigehen mit dem Haustier oder sportliche Aktivitäten. 

Notbetreuung in Kitas, Grund- und Oberschulen
Schulen im Allgemeinen schließen ab Mittwoch, den 16. Dezember. Bis zum Freitag (18.12.) wird der Präsenzunterricht durch digitale Angebote ersetzt. Schüler werden von der Schule mit Aufgaben versorgt, die dann zu Hause erledigt werden müssen. Diese Regelung soll auch nach den Weihnachtsferien (4. bis 8. Januar 2021) weiter gelten. 

In Grundschulen wird eine Notbetreuung eingerichtet. „Bereits angesetzte Klassenarbeiten und Klausuren können stattfinden und in der Schule geschrieben werden, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.“, so die Bildungsverwaltung. Das letzte Wort hat die Lehrkraft. Angesetzte Prüfungen werden abgelegt.

In Kitas und Kindertagespflegestellen wird nur eine Notversorgung angeboten. Eltern werden gebeten, „ihre Kinder nur in die Einrichtung zu bringen, wenn dies unbedingt notwendig ist“, schreibt die Bildungsverwaltung. Kontakte sollen auch an diesen Stellen vermieden werden.

Homeoffice und Reisen
Die Bund-Länder-Konferenz empfiehlt ebenfalls, wenn möglich von zu Hause im Homeoffice zu arbeiten. Arbeitgeber werden gebeten, dieses Vorhaben zu unterstützen oder gegebenenfalls Betriebsferien einzurichten.  Von weiteren Reisen im In- und ins Ausland wird abgeraten. 

Kirchen und Gottesdienste
Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaften sind nur möglich, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Meter zur nächsten Person eingehalten werden kann. Eine Maskenpflicht gilt auch am Platz. Der Gesang muss ausfallen. Erwarten die Gotteshäuser viele Besucher, so ist eine Anmeldung vorher notwendig. 

Altenheime und Pflegedienste

Um ältere Menschen zu schützen, werden „besondere Schutzmaßnahmen getroffen“. Schutzmasken sollen vom Bund gestellt und Kosten für Schnelltests übernommen werden. Das Pflegepersonal soll sich verpflichtend mehrmals die Woche testen lassen. Auch mobile Pflegedienste sollen diese Schnelltests bekommen. In Regionen mit besonders hohen Fallzahlen brauchen Besucher von Pflegeheimen einen aktuellen negativen Coronatest.

Am 5. Januar sehen wir weiter

Merkel und die Ministerpräsidenten wollen am 5. Januar erneut beraten. Danach wissen wir, wie es ab dem 11.01.2021 weitergeht.

 

Stand: 13. Dezember 2020, 22:30 Uhr