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Das müssen sie wissen!

Mietendeckel in Berlin

Der Mietendeckel kommt Anfang 2020: Darauf hat hat sich der Senat am 18.Oktober 2019 in Berlin geeinigt.

Wir haben hier die wichtigsten Infos zusammengefasst Hier bekommen Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen. Für wen gilt der Mietendeckel? Der Mietendeckel gilt für rund 1,5 Millionen der insgesamt 1,9 Millionen Wohnungen in Berlin. Ausgenommen sind: Sozialwohnungen Trägerwohnungen Wohnungen in Wohnheimen Neubauten, die erst seit dem 1. Januar 2014 bezugsfertig waren Was ist der „Mietenstopp“? Mietenstopp bedeutet, dass die bis zum 18. Juni 2019 geltende Nettokaltmiete eingefroren wird. Wird eine Wohnung wiedervermietet, darf nur die Nettokaltmiete des Vormieters verlangt werden – maximal jedoch eine Miete bis zur Höhe der jeweiligen Obergrenze, die im Gesetzesentwurf aufgeführt ist. Diese Obergrenzen werden voraussichtlich am kommenden Dienstag (22. Oktober 2019) veröffentlicht. Sind Mieterhöhungen in den nächsten fünf Jahren erlaubt? Ja, jedoch nur maximal ein Euro pro Quadratmeter und Monat. Modernisierungsmaßnahmen müssen in Zukunft bei den zuständigen Ämtern angezeigt werden. „Luxusmodernisierungen“ dürfen nicht umgelegt werden. Wann ist eine Absenkung der Miete möglich? Bei sogenannten Wuchermieten, die mehr als 20 % über dem Mietspiegel liegen, kann der Mieter eine Absenkung verlangen. Die Möglichkeit zur Absenkung der Miete ist jedoch erst frühestens im September 2020 möglich.