Heizung
Heizung
Verbrauchertipp

Heizungsärger

Da ist er nun: der Herbst! Die Tage sind kürzer und vor allem kälter. Am
Morgen schaffen wir aktuell um 5 Grad.

Da wird es auch in den Wohnungen immer
kühler.

Die offizielle Heizperiode startet am 1. Oktober. Im Regelfall wird ab da
geheizt. Ist es bereits vorher zu kalt in der Wohnung, muss der Vermieter
natürlich schon vorher aktiv werden.

Im Mietrecht gilt: in der Wohnung muss tagsüber eine Temperatur von 20-22 Grad
erreicht werden können. Ist das nicht der Fall, haben Sie entsprechend
Ansprüche gegenüber Ihrem Vermieter.

Bei Heizungsausfall im Winter beispielsweise steht Ihnen eine Mietminderung
von bis zu 100% zu.

Nähere Informationen dazu bekommen Sie bei den Mietervereinen >>HIER!