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Verbraucherexperte

Hitzefrei

So schön das sommerliche Wetter im Moment auch ist – einen Nachteil haben die Temperaturen dann doch: viele schlaflose Nächte.

Je höher wir wohnen, desto heißer ist es derzeit in den Wohnungen. Und gerade, wenn es tagelang Höchstwerte über 30 Grad gibt, kühlt es sich Nachts kaum richtig ab. Aber wie sieht es da mit Ihren Rechten als Mieter aus? Wenn im Winter die Wohnung zu kalt ist, haben Sie Anspruch auf Mietminderung. Aber wie sieht es aus, wenn die Wohnung zu heiß wird? Auch das kann ein Mangel sein! Verschiedene Gerichte haben sich mit dem Thema beschäftigt und auch unterschiedlich geurteilt. Einige sehen Temperaturen von über 26 Grad in der Wohnung als problematisch an. Andere Gerichte sagen: wer in einer Dachgeschosswohnung lebt, muss auch damit klarkommen, wenn es tagsüber 30 Grad in der Wohnung hat. Mein Tipp: führen Sie ein Temperaturprotokoll und nehmen Sie mit Ihrem Vermieter Kontakt auf. Hier gibt's Hilfe: Helfen kann auch der Berliner Mieterverein: www.berliner-mieterverein.de Oder die Verbraucherzentrale Berlin: www.verbraucherzentrale-berlin.de Mehr Infos zum Thema: www.berlin.de