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Verbraucherexperte

Mieterhöhungen drohen

Das wäre wirklich eine Sensation: 5 Jahre keine Mieterhöhungen in Berlin!

So sehen Pläne des Berliner Senats aus, die noch im Juni beschlossen werden sollen. So soll der Mietenanstieg in unserer Stadt gebremst werden, nachdem viele Maßnahmen – wie unter anderem die Mietpreisbremse – bisher wenig Erfolg zeigten. Nun fordern Eigentümerverbände ihre Mitglieder auf, noch vor dem Senats-Beschluss Mieterhöhungen durchzusetzen. Aber geht das so ohne weiteres? Tatsächlich sind Mieter umfangreich vor dreisten Mieterhöhungen geschützt. So gibt es den Berliner Mietspiegel, dessen Werte als Vergleichsmiete herangezogen werden müssen. Mieterhöhungen bis über die Vergleichsmiete hinaus sind im Regelfall nicht möglich. Dazu kommt, dass Vermieter die Mieten nur maximal 20% alle drei Jahre erhöhen dürfen – in Berlin sogar nur maximal 15%. Sollten Sie in diesen Tagen Post Ihres Vermieters bekommen, in dem eine Mieterhöhung angekündigt wird so ist mein Tipp: lassen Sie dieses Schreiben erstmal liegen. Sie haben ausreichend Zeit, dazu Stellung zu nehmen. Ihre Zustimmung zur Mieterhöhung ist erforderlich. Lassen Sie am besten von Experten prüfen, ob die Mieterhöhungsankündigung formaljuristisch korrekt ist und ob die Forderungen überhaupt berechtigt sind. Ansprechpartner sind beispielsweise die Mitarbeiter des Berliner Mieterverein.