Pakete pakete cybrain fotolia 117745018 m
Pakete pakete cybrain fotolia 117745018 m
Verbraucherexperte

Paketärger

Paketärger

Millionen Pakete werden jeden Tag quer durch Deutschland verschickt.

Dank des boomenden Onlineshoppings werden es von Tag zu Tag mehr.

Leider gibt es hier in Berlin immer wieder Beschwerden über nicht erfolgte Zustellungen. Oft wird auch gern gar nicht erst geklingelt, sondern gleich nur eine Benachrichtungskarte in den Briefkasten geworfen.

Damit Sie wissen, welche Rechte Sie haben, habe ich die Wichtigsten Infos einmal für Sie zusammengestellt:

1. Persönliche Zustellung

Der Paketbote muss das zu liefernde Paket persönlich übergeben. Und es ist dabei egal, ob Sie nun im 1., 2. oder 7. Stock wohnen. In den AGB der Paketzustellfirmen ist eine Ersatzzustellung beim Nachbarn erlaubt. Der Begriff „Nachbar“ ist je nach Anbieter aber auch sehr weit gefasst. Das kann zum Beispiel auch bedeuten, dass Ihr Paket im Nachbarhaus landet. Der Paketbote ist aber immer verpflichtet, Ihnen eine Zustellbescheinigung zukommen zu lassen. Diese muss natürlich leserlich sein und sollte nicht an der Haustür kleben.

2. Paket ist beschädigt

Bei der Vielzahl von Paketen, die jeden Tag durch Berlin fahren, kann es schon mal vorkommen, dass ein Paket bei Ihnen beschädigt ankommt. Damit Sie auch möglichen Schadenersatz erhalten, sollten Sie ein beschädigtes Paket immer vor den Augen des Boten öffnen und mögliche Schäden auch sofort protokollieren lassen. Der Absender des Paketes muss sich dann an den Paketdienstleister wenden und den Schaden geltend machen.

3. Paket kommt nicht an

Bei Standardpaketen haben Sie keinen Anspruch auf eine konkrete Zustellzeit. Das heißt: wenn es 2-3 Tage dauert, ist dies normal. Sollte es doch länger dauern, kann nur der Versender anmahnen. Frühestens nach fünf Tagen gilt ein Paket als verspätet.

Sollte es Ärger mit einem Paketdienstleister geben, so können Sie sich bei erfolgloser Rücksprache auch an die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur wenden. Das Verfahren kostet für Verbraucher pauschal 25 Euro.
www.bundesnetzagentur.de/Verbraucher/verbraucher

Auch die Verbraucherzentralen sammeln gern Beschwerden über Paketdienstleister:
www.verbraucherzentrale.de/paket-aerger