Resturlaub
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VERBRAUCHERTIPP

Resturlaub

Das Jahr neigt sich dem Ende zu und da stellt doch der ein oder andere fest: Oh, ich habe ja noch Resturlaub

Wenn Sie einen gut organisierten Arbeitgeber haben, so hat er Sie vielleicht in den letzten Wochen schon darauf hingewiesen.

Was nun machen mit den letzten Urlaubstagen für das laufende Jahr? Auf jeden Fall schnell nehmen und „verbrauchen“. Denn tatsächlich ist es so, dass Resturlaub per 31.12. verfällt. Das steht auch so im Bundesurlaubsgesetz. Regelungen, wonach Resturlaub ins neue Jahr übertragen werden kann, sind meist auf freiwilliger Basis. Einen Anspruch darauf haben Sie nicht. Anders sieht es aus, wenn Sie aus betrieblichen oder persönlichen Gründen Ihren Urlaub in diesem Jahr nicht antreten konnten. Dann muss Ihr Chef Ihnen auch die Möglichkeit geben, den Urlaub ins neue Jahr zu übertragen. Oft müssen die Urlaubstage dann innerhalb des ersten Quartals abgebaut werden.