Sparschwein am Strand mitRon
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Verbraucherexperte

Entschädigung im Urlaub

Sie haben sich Wochen, wenn nicht sogar Monate auf den Sommerurlaub gefreut und dann das: Sie kommen im Strandhotel an und haben Meerblick gebucht. Stattdessen schauen Sie auf eine Baustelle.

Oder die Kreuzfahrt verbringen Sie komplett in der Kabine, weil es draußen tagelang stürmt. Wann Ihnen eine Entschädigung zusteht und wann nicht, erkläre ich Ihnen in diesem Beitrag.

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Die wichtigste Faustregel: für alles was schiefläuft und in Menschenhand liegt, steht Ihnen eine Entschädigung zu. Für alles, was nicht in menschlicher Verantwortung liegt, sieht es eher schlecht aus.

Entschädigung bei Naturgewalten

cloud of smoke 63020 1920
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Bestes Bespiel: Ihr Flieger darf nicht abheben, weil eine Aschewolke nach einem Vulkanausfall die Luft vernebelt. So geschehen im April 2010 als ein isländischer Vulkan dafür sorgte, dass Millionen Passagiere nicht mehr fliegen durften. Höhere Gewalt nennt sich das. Sehr einfach übersetzt: „Da kann keiner was für“. In so einem Fall steht Ihnen eine Ersatzbeförderung zu.

Entschädigung bei menschlichem Versagen

Aber was ist in den Fällen, wo Menschen durchaus zur Verantwortung gezogen werden können?

Da haben Sie Rechte! Den größten Ärger gibt es jedes Jahr tausendfach, wenn versprochene Reiseleistungen am Urlaubsort nicht angetroffen wurden. Wenn es statt Meerblick nur Straßenblick gibt, wenn es statt des beheizten Pools nur ein kaltes Becken gibt oder das Hotel eine einzige Baustelle ist. Grundsätzlich haben Sie hier Anspruch auf Entschädigung. Aber: Sie müssen diese auch durchsetzen. Der erste Weg führt immer zum Reiseleiter vor Ort. Ihm müssen Sie mitteilen, welchen Mangel es gibt und er muss die Möglichkeit bekommen, diesen Mangel abzustellen. Dazu empfehle ich Ihnen immer, die Mängel zu fotografieren / zu filmen. Und lassen Sie sich auch das Gespräch mit dem Reiseleiter bestätigen. Sobald Sie wieder in Deutschland sind, wenden Sie sich schriftlich an den Reiseveranstalter und legen Sie dar, was in Ihrem Urlaub passiert ist. Je nach Mangel und Belastung für Sie, gibt es unterschiedliche Erstattungen, die Ihnen zustehen. Hierfür gibt es die sogenannte „Frankfurter Tabelle“ an der sich Gerichte gern orientieren. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine bestimmte prozentuale Minderung des Reisepreises. Aber die Tabelle gibt eine erste Richtung vor. Zwei Jahre haben Sie mittlerweile Zeit, Ihre Ansprüche geltend zu machen. Sie sollten aber trotzdem nicht allzu lange damit warten.

Bildschirmfoto 2019 05 07 um 11.26.40 Kopie
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Welche Ansprüche habe ich bei verspäteten oder ausgefallenen Flügen?

Hier gibt es die EU-Fluggastrechteverordnung, die relativ klar sagt, wann Ihnen was zusteht. Wichtig: der Flug muss in Europa gestartet sein. Oder wenn nicht, dann muss die Airline ihren Sitz in Europa haben. Dann stehen Ihnen je nach Verspätung und Flugstrecke 250 Euro bis 600 Euro pro Person zu. Und diese Zahlung ist unabhängig davon, wie teuer der Flug war. Durchsetzen können Sie Ihre Ansprüche direkt bei der Fluggesellschaft oder bei speziellen Portalen, die die Abwicklung gegen Provision (meist um 25%) für Sie komplett vornehmen.