weihnachtsgeschenk
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Verbraucherexperte

Umtausch von Geschenken

Auch in diesem Jahr wird Weihnachten eine Geschenkeschlacht.

Glaubt man den Umfragen, so wird jeder Deutsche dieses Jahr knapp 300 Euro in Weihnachtsgeschenke investieren. Und leider nicht in jedem Fall den Geschmack des Beschenkten treffen. Und dann? Sollten Sie offen und ehrlich sein und fragen, ob Sie das Geschenk umtauschen dürfen. Was nützt Ihnen die zehnte Krawatte, die Sie nie tragen oder das Parfum, dass Sie nicht mögen? Eines vorweg: ein allgemeines Umtauschrecht gibt es in Deutschland nicht. Viele glauben das immer, aber das hat vielmehr mit kulanten Regelungen der großen Kaufhäuser zu tun. Sie kennen das Schild an der Kasse: „Umtausch mit Bon innerhalb von 14 Tagen“. Tatsächlich ist das ein freiwilliges Anbot des Handels und keine gesetzliche Grundlage. Schon als Käufer sollten Sie klären, ob ein Umtausch nach Weihnachten möglich ist. Lassen Sie sich das ggf. auf dem Kassenbon bestätigen. Als Beschenkter müssen Sie übrigens hinnehmen, dass Sie im Geschäft kein Bargeld sondern nur einen Gutschein erhalten. Mehr Infos gibt es bei der Verbraucherzentrale.