Weihnachts-Deko – Was ist erlaubt?
Das ist doch sicher mit einer der schönsten Momente der Weihnachtszeit: das Schmücken der Wohnung.
Das ist doch sicher mit einer der schönsten Momente der Weihnachtszeit: das Schmücken der Wohnung.
Überall stehen Kerzen, kleine Rentiere, der Weihnachtsmann wird aus dem Keller geholt und auf dem Balkon blinken die Lichterketten um die Wette. Und wenn Sie mal durch die Stadt fahren dann sehen Sie: da versuchen sich viele jedes Jahr nochmal zu überbieten mit der Weihnachtsdeko am Haus. Was ist da eigentlich erlaubt? Und was verboten? Fragen, die mich regelmäßig in der Weihnachtszeit erreichen. Zuerst: wenn Sie in einer Mietwohnung wohnen, dann dürfen Sie diese natürlich auch dekorieren. Und da sind Ihnen keine Grenzen gesetzt! Auch der Balkon oder die Terrasse gehören zur Mietsache und dürfen entsprechend geschmückt werden. Wichtig ist aber: niemand darf gefährdet oder belästigt werden! Bedeutet: jeder Schmuck auf dem Balkon muss so sicher angebracht sein, dass er nicht herunterfallen kann. Und es bedeutet auch: wenn das Schlafzimmer Ihres Nachbarn durch Ihre Weihnachtsbeleuchtung taghell ist, hat er natürlich Anspruch darauf, dass Sie Ihre Weihnachtsdeko – zumindest in der Nacht – abschalten. Das Beste ist aber immer: sprechen Sie vorher mit Ihren Nachbarn, so lässt sich der ein oder andere Streit schon vermeiden.