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Verbraucherexperte

Weihnachtsfeier – Regeln

Die betriebliche Weihnachtsfeier ist in den meisten Firmen eine feste Tradition und eine gute Gelegenheit, sich bei den Mitarbeitern für das vergangene Jahr zu bedanken.

Meist gibt es ein leckeres Weihnachtsmenü, kleine Geschenke, Musik … und oft auch Alkohol. Letzterer hat schon auf so mancher Feier für Stress und Ärger gesorgt. Im privaten Rahmen lässt sich das meist wieder kitten, aber wie sieht das im betrieblichen Rahmen aus? Zuerst: Sie sind nicht verpflichtet, an der Weihnachtsfeier Ihrer Firma teilzunehmen. Findet diese jedoch innerhalb der Arbeitszeit statt müssten Sie sich entsprechend frei nehmen. Das bedeutet auch: die Weihnachtsfeier ist keine Arbeitszeit. Überstunden entstehen so also nicht. Und am nächsten Tag sollten Sie auch fit wieder am Arbeitsplatz erscheinen. Die Betriebs-Weihnachtsfeier ist kein Grund, am nächsten Tag zu spät zur Arbeit zu kommen. Und auch wenn die Weihnachtsfeier keine betriebliche Arbeitszeit ist, so gelten doch besondere Regelungen untereinander. Wenn Sie Kollegen oder sogar Vorgesetzte beleidigen oder beschimpfen, kann das eine Abmahnung – im schlimmsten Falle auch die Kündigung nach sich ziehen. Und sollten Ihnen auf der Feier etwas passieren, so sind Sie im Regelfall über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Aber nur bis zum offiziellen Ende der Feier. Das kann beispielsweise der Moment sein, zu dem der Chef die Feier verlässt.