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Fragen und Antworten

5 Jahre keine Mieterhöhung!

Am Dienstag wurde der Mietendeckel vom Senat beschlossen.

Das wirft erstmal viele Fragen auf, nicht nur bei der Politik und den Wohnungsbaugesellschaften, sondern vor allem bei Ihnen!

Deswegen haben wir den Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Frank Neutze zu uns eingeladen, er hat Ihre wichtigsten Fragen beantwortet.

Fragen & Antworten

Gilt der Mietendeckel auch für gewerblich vermietete Objekte?
Nein. Der Mietendeckel gilt nicht für Gewerbe-Mietverträge sondern nur für Wohnmietverträge.

Ist die Mieterhöhung gerechtfertigt?
Dazu hat Verbraucherexperte Ron Perduss noch einen Tipp: Lassen sie Ihre Mieterhöhung prüfen.

Holen sich die Vermieter das Geld nicht jetzt einfach über die Betriebskosten?
An den Betriebskosten verdient ein Vermieter nichts, das ist ein durchlaufender Posten. Diese muss er jährlich abrechnen. Wenn bei dieser Abrechnung am Ende rauskommt, das der Mieter zu wenig zahlt, könnte der Vermieter die Betriebskosten anpassen, also erhöhen.

Was passiert in 5 Jahren, kommen nach der Deckelung dann die großen Mieterhöhungen?
Das kann man so nur schwer sagen. Es ist sicherlich zu erwarten das die Vermieter die Mieterhöhung nachholen werden wollen. Ob das so aber passieren wird ist nicht klar, da der Senat den Mietendeckel vielleicht noch verlängert oder etwas in Kraft treten lässt, das hohe Mieterhöhungen nach diesen 5 Jahren verhindern soll.

Wenn ich jetzt noch eine Mieterhöhung bekomme, ist die dann noch rechtens?
Klares Nein! Mieterhöhungen die den Mieter NACH dem 17.6. erreichen sind eigentlich nicht mehr gültig. Am Besten ist es die Mieterhöhung bei einem Anwalt oder beim örtlichen Mieterverein überprüfen lassen. Auf keinen Fall voreilig eine Zustimmung erklären. Als Mieter hat man dafür eh 2 Monate Zeit.

Gilt der Mietendeckel auch für Staffelmieten?
Das ist in den Eckpunkten der Senatsverwaltung noch nicht Gegenstand. Wird aber im Gesetzesentwurf der bis zum 15 Oktober vorzulegen ist, mit eingenommen wird.

Wenn ich auf die Mieterhöhung nicht eingehe, dann kündigt mich der Vermieter doch einfach oder?
Nein! Das ist keine gesetzliche Konsequenz mit Kündigung zu reagieren. Eine Mieterhöhung ist keine Rechtfertigung. Wenn der Mieter nicht zustimmt, muss der Vermieter diese Zustimmung erst einmal rechtlich beim Amtsgericht durchsetzen.

Wie sieht es aus mit Sanierung/Modernisierung, kann der Vermieter nicht dadurch Geld aufschlagen?
Wenn der Vermieter modernisiert kann er ja seit dem 1.1 2019 grundsätzlich 8% der Modernisierungskosten auf die Miete aufschlagen. Der sogenannte Modernisierungs-Zuschlag. Das waren vorher 11%. Auch das wurde Zugunsten des Mieters schon verbessert.
Aber auch der Mietendeckel hilft dort nochmal. Modernisierungen bis 50 Cent pro Quadratmeter müssen angegeben werden und gerechtfertigt werden. Dafür muss der Vermieter eine Genehmigung einholen.