Grundsteuer-Umlage für Berliner Mieter abgeschafft

Die Mieten in Berlin stehen seit Langem in der Kritik.

Die Kosten für die Grundmiete stiegen in den vergangenen Jahren zwar längst nicht so massiv an, wie in der teuersten Stadt der Welt, München, doch sind bezahlbare Quadratmeterpreise nur schwer zu finden. Nach Protesten, massiven Forderungen und Ängsten reagiert die Politik nun. Wenigstens ein Teil der Nebenkosten der monatlichen Miete soll nun gesenkt werden. Das heißt, dass die Grundsteuer in Berlin nicht länger auf die Mieter umgelegt werden können soll. Aber was bedeutet das und welchen Einfluss haben Mieter insgesamt auf die Mietnebenkosten?

WAS SAGT DAS NEUE GESETZ?

Das neue Gesetz mit dem Namen »Mieter-Grundsteuer-Entlastungsgesetz« dient dazu, dass Vermieter die kosten für die Grundsteuer nicht länger auf die Mieter umlegen dürfen. Aktuell wurde der Gesetzesvorschlag dem Senat vorgelegt und muss dort entschieden werden. Es beinhaltet:

  • Verbot- aktuell ist es deutschlandweit gängig, dass der Vermieter den jeweiligen Mietern anteilig die Grundsteuer aufbürdet. Angesichts der ohnehin hohen Mieten in Berlin soll dies nun verboten werden.
  • Betroffene - sollte das Gesetz nicht allein in Berlin, sondern deutschlandweit gelten, würden rund 57,9 Prozent aller Haushalte in Deutschland weniger Nebenkosten zahlen.
  • Begründung - um den Gesetzesentwurf zu begründet, verweist der Bundesrat darauf, dass die Nebenkosten heute ein relevanter Kostenfaktor sind, der bereits eine Zweitmiete beschreibt.

Berlin ist nach Witten und Duisburg die Stadt mit der höchsten Grundsteuer in Deutschland. Rund 686 Euro zahlt ein vierköpfiger Haushalt jährlich allein für die Grundsteuer in Berlin. Unumstritten ist das Gesetz allerdings nicht. Gegner vermuten, dass mit diesem Gesetz nur eine höhere Grundsteuer durchgedrückt werden soll, die nun nicht mehr umgelegt werden könnte. Nach dem Mietendeckel solle der Vorstoß die Eigentümer weiter belasten.

WIE LASSEN SICH DIE NEBENKOSTEN WEITER SENKEN?

Bei den Nebenkosten muss generell zwischen zwei Formen unterschieden werden: Mietnebenkosten und Wohnnebenkosten. Diese Unterscheidung ist wichtig, da es verschiedene Mietverträge gibt. Die einen beinhalten in den Nebenkosten bereits die Heizkosten, die anderen exkludieren diese, da der Mieter selbstständig einen Vertrag mit einem Gas- oder Ölversorger abschließen muss, während derjenige, der Heizkosten schon mit der Miete bezahlt, keinen Einfluss auf den Versorger hat. Daher werden in diesem Abschnitt allgemeine Möglichkeiten aufgeführt, die nicht für jeden Mieter Gültigkeit haben:

  • Flurreinigung – wird diese von einer Firma übernommen, besteht die Option, die Reinigung selbst durchzuführen. Das ist allerdings nur dann möglich, wenn sich mehrere Mieter zusammenschließen. Kein Vermieter erlaubt die eigenständige Flurreinigung, wenn das bedeutet, dass die Gebäudereiniger zwar den ersten und dritten Stock reinigen dürfen, aber nicht den zweiten und den vierten Stock.
  • Gartenarbeiten – gehört zum Haus nur ein kleines Grundstück, so könnten sich Mieter ebenfalls verpflichten, dieses zu pflegen. Doch Vorsicht: Wenn diese Aufgabe übernommen wird, so muss sie vertragsgerecht erfolgen. Das heißt, dass der Rasen entsprechend alle vierzehn oder fünfundzwanzig Tage zu mähen ist, die Hecken zu schneiden und die Anlage zu pflegen. Gehört zu den Gartenarbeiten auch der Winterdienst, müssen die Mieter nun die Schnee- und Eisräumung gemäß den gesetzlichen Vorschriften erledigen.
  • Strom- und Gasanbieter – der Wechsel des Anbieters ist mitunter die beste Lösung, um Wohnnebenkosten zu sparen. Hier kommt es natürlich darauf an, welcher Tarif aktuell genutzt wird. Gerade Nutzer von Grundversorger-Tarifen können eine Menge sparen, wie sich auf Portalen wie Stromvergleich.de unschwer erkennen lässt.

Zu den Wohnnebenkosten gehören auch private Versicherungen rund ums Wohnen. Die private Haftpflicht und die Hausratversicherung sollten unbedingt überprüft werden. Gerade ältere Verträge inkludieren oft keine neuen Leistungen und sind deutlich teurer.

HAT DIE INITIATIVE AUCH IN GANZ DEUTSCHLAND EINE CHANCE?

Aktuell thematisiert Berlin das Gesetz im Bundesrat und bezieht es auf Berlin. Jetzt stellt sich die Frage, ob es auch in ganz Deutschland Gültigkeit erlangen könnte. Dies ist fraglich:

  • Durchsetzungsfähigkeit – sie ist in Berlin umstritten. Wichtig wäre zu sehen, wie das gesamte Thema behandelt wird. Denn das Problem ist, gerade in Städten mit Wohnungsmangel, dass ein Gesetz auf dem Papier nicht unbedingt umzusetzen ist. Kaum ein eventueller Mieter wird gegen die Nebenkosten angehen, wenn er eine der wenigen Wohnungen erhalten könnte, immerhin bewerben sich teils hunderte Menschen auf eine einzige Wohnung. Für bestehende Mieter wäre die Anfechtung der Nebenkosten ein Umstand. Zudem müsste das Gesetz zugleich sicherstellen, dass die entfallenden Nebenkosten nicht an anderer Stelle hereingeholt werden würden.
  • Allgemeines Mietrecht – das Mietrecht in Deutschland ist im BGB geregelt und somit landesweit gültig. Allerdings gibt es in den verschiedenen Bundesländern, Kommunen, teils in den Städten schon gesonderte Regelungen. So zahlt ein Mieter jährlich den auf die Wohnungen umgelegten Abfallentsorgungsbetrag, während ein anderer seinen eigenen Müll abhängig von Abholungszeiträumen oder auch Gewicht bezahlt. Da die Grundsteuer ebenfalls kommunal geregelt wird, könnte es hier zu Schwierigkeiten kommen.
  • Hotspots – wahrscheinlicher ist, dass die Grundsteuer eventuell in den Hotspots in Deutschland aus den Nebenkosten verschwinden würde. Aber auch hier gilt: Ein Berliner Gesetz muss zuerst in Bayern, Hessen oder Hamburg akzeptiert werden. Es ist gut möglich, dass Vermieter, beziehungsweise ihre Vertreter, gegen die Idee klagen.

Generell ist es fraglich, ob das Gesetz zur Geltung kommt – selbst in Berlin. Der Wille dahinter ist sinnvoll, nur dürfte die Idee scheitern, sobald Berlin auch die Grundsteuer anhebt. Die deutschlandweite Durchsetzung hingegen könnte durchaus an den verschiedenen Vorschriften und Höhen der Grundsteuer scheitern. Gütersloh mit 323 Euro für einen vierköpfigen Haushalt lässt sich nur schwer mit den 771 Euro in Witten vergleichen.

Blick auf Berlin
Blick auf Berlin

FAZIT – DER AUSGANG IST SPANNEND

Bezüglich der Initiative dürfte der gesamte Durchsetzungsprozess spannend bleiben. Vermietervertreter gehen bereits auf die Barrikaden, zumal in Berlin aktuell noch die Diskussion um die Erhöhung der Grundsteuer im Raum steht. Inwieweit das Gesetz deutschlandweit in Kraft treten könnte, ist indes vollkommen offen. Die Grundsteuer ist Kommunalsache, insoweit könnte auch die Gesetzeslage auf die Kommunen umgelegt werden. Wahrscheinlicher ist, dass die Hotspots in den Genuss der Grundsteuerfreiheit für Mieter kommen, sofern eine korrekte und echte Durchführbarkeit unter realen Verhältnissen geschaffen wird. Denn in Städten, in denen Mieter heute schon jegliche Kosten und Auflagen akzeptieren, nur um eine Wohnung zu erhalten, bleibt auch in Zukunft fraglich, ob diese Personen es sich wagen dürfen, gegen einen nicht gesetzeskonformen Posten auf der Nebenkostenabrechnung vorzugehen.

Dieser Artikel entstand in Zusammenarbeit mit Hannah Müller.

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