Mietendeckel in Berlin
Heute verabschiedet das Berliner Abgeordnetenhaus den umstrittenen Mietendeckel.
Heute verabschiedet das Berliner Abgeordnetenhaus den umstrittenen Mietendeckel.
Die Mieten in Berlin stehen seit Langem in der Kritik. Die Kosten für die Grundmiete stiegen in den vergangenen Jahren zwar längst nicht so massiv an, wie in der teuersten Stadt der Welt, München, doch sind bezahlbare Quadratmeterpreise nur schwer zu finden. Nach Protesten, massiven Forderungen und Ängsten reagiert die Politik nun. Wenigstens ein Teil der Nebenkosten der monatlichen Miete soll nun gesenkt werden. Das heißt, dass die Grundsteuer in Berlin nicht länger auf die Mieter umgelegt werden können soll. Aber was bedeutet das und welchen Einfluss haben Mieter insgesamt auf die Mietnebenkosten?
Das neue Gesetz mit dem Namen »Mieter-Grundsteuer-Entlastungsgesetz« dient dazu, dass Vermieter die kosten für die Grundsteuer nicht länger auf die Mieter umlegen dürfen. Aktuell wurde der Gesetzesvorschlag dem Senat vorgelegt und muss dort entschieden werden. Es beinhaltet:
Berlin ist nach Witten und Duisburg die Stadt mit der höchsten Grundsteuer in Deutschland. Rund 686 Euro zahlt ein vierköpfiger Haushalt jährlich allein für die Grundsteuer in Berlin. Unumstritten ist das Gesetz allerdings nicht. Gegner vermuten, dass mit diesem Gesetz nur eine höhere Grundsteuer durchgedrückt werden soll, die nun nicht mehr umgelegt werden könnte. Nach dem Mietendeckel solle der Vorstoß die Eigentümer weiter belasten.
Bei den Nebenkosten muss generell zwischen zwei Formen unterschieden werden: Mietnebenkosten und Wohnnebenkosten. Diese Unterscheidung ist wichtig, da es verschiedene Mietverträge gibt. Die einen beinhalten in den Nebenkosten bereits die Heizkosten, die anderen exkludieren diese, da der Mieter selbstständig einen Vertrag mit einem Gas- oder Ölversorger abschließen muss, während derjenige, der Heizkosten schon mit der Miete bezahlt, keinen Einfluss auf den Versorger hat. Daher werden in diesem Abschnitt allgemeine Möglichkeiten aufgeführt, die nicht für jeden Mieter Gültigkeit haben:
Zu den Wohnnebenkosten gehören auch private Versicherungen rund ums Wohnen. Die private Haftpflicht und die Hausratversicherung sollten unbedingt überprüft werden. Gerade ältere Verträge inkludieren oft keine neuen Leistungen und sind deutlich teurer.
Aktuell thematisiert Berlin das Gesetz im Bundesrat und bezieht es auf Berlin. Jetzt stellt sich die Frage, ob es auch in ganz Deutschland Gültigkeit erlangen könnte. Dies ist fraglich:
Generell ist es fraglich, ob das Gesetz zur Geltung kommt – selbst in Berlin. Der Wille dahinter ist sinnvoll, nur dürfte die Idee scheitern, sobald Berlin auch die Grundsteuer anhebt. Die deutschlandweite Durchsetzung hingegen könnte durchaus an den verschiedenen Vorschriften und Höhen der Grundsteuer scheitern. Gütersloh mit 323 Euro für einen vierköpfigen Haushalt lässt sich nur schwer mit den 771 Euro in Witten vergleichen.
Bezüglich der Initiative dürfte der gesamte Durchsetzungsprozess spannend bleiben. Vermietervertreter gehen bereits auf die Barrikaden, zumal in Berlin aktuell noch die Diskussion um die Erhöhung der Grundsteuer im Raum steht. Inwieweit das Gesetz deutschlandweit in Kraft treten könnte, ist indes vollkommen offen. Die Grundsteuer ist Kommunalsache, insoweit könnte auch die Gesetzeslage auf die Kommunen umgelegt werden. Wahrscheinlicher ist, dass die Hotspots in den Genuss der Grundsteuerfreiheit für Mieter kommen, sofern eine korrekte und echte Durchführbarkeit unter realen Verhältnissen geschaffen wird. Denn in Städten, in denen Mieter heute schon jegliche Kosten und Auflagen akzeptieren, nur um eine Wohnung zu erhalten, bleibt auch in Zukunft fraglich, ob diese Personen es sich wagen dürfen, gegen einen nicht gesetzeskonformen Posten auf der Nebenkostenabrechnung vorzugehen.
Dieser Artikel entstand in Zusammenarbeit mit Hannah Müller.
Bildquellen:
Abbildung 1: @ Jonas Denil / Unsplash.com
Abbildung 2: @ Markus Spiske / Unsplash.com