Gaspreis-Erhöhung – was kann ich tun?
Die Preise steigen und wir haben für Sie zusammengefasst, was Sie tun können. Hier lesen Sie alles zu Anbieter-Wechsel, Spartipps und Co.
Die Preise steigen und wir haben für Sie zusammengefasst, was Sie tun können. Hier lesen Sie alles zu Anbieter-Wechsel, Spartipps und Co.
Die Gaspreise steigen und steigen. Wenn bei Ihnen auch hohe Abschlagszahlungen bevorstehen, ist es sinnvoll diese Punkte zu beachten.
Wenn eine Erhöhung im Vertrag nicht explizit ausgeschlossen wird, darf ihr Gasanbieter seine gestiegenen Preise an uns Verbraucher weitergeben. Bei Verträgen, bei denen noch eine Preisbindung besteht, darf nicht einfach so der Preis erhöht werden. Allerdings kommt es hier auf das Kleingedruckte in Ihrem Vertrag an. Einige Gasversorger haben die Preisbindung eingeschränkt. Bei gestiegenen Steuern, Abgaben oder Beschaffungspreisen darf dann durchaus der Preis und damit auch der Abschlag erhöht werden.
Allerdings muss eine solche Preiserhöhung immer vier Wochen vorher angekündigt werden. Wenn ein solches Schreiben in Ihrem Briefkasten landet, haben Sie automatisch ein Sonderkündigungsrecht. In jedem Fall ist es ratsam zu schauen, ob alle Angaben in dem Schreiben stimmen.
Wenn Sie Ihren neuen Abschlag nicht zahlen können, darf Ihnen Ihr Gasanbieter nicht einfach so kündigen. Vorher muss er die ausstehenden Zahlungen angemahnt und mit Versorgungsausschluss gedroht haben.
Soweit muss es aber gar nicht kommen. Sollten Sie Probleme haben, den neuen Abschlag zu zahlen, nehmen Sie als erstes Kontakt mit Ihrem Versorger auf.
Oft besteht die Möglichkeit einer Ratenzahlung. Sinnvoll ist es hier, eher lange Laufzeiten zu wählen, damit sowohl laufende Abschläge als auch die Raten aus ihrem Einkommen bestritten werden können. Stellen Sie unbedingt klar, welcher Teil der Zahlung auf den Abschlag selbst entfällt und welcher für die Raten gedacht ist.
Nicht nur Sie können ihrem Gasversorger kündigen, auch ihr Anbieter kann den Vertrag beenden. Sollte das bei Ihnen eintreten, brauchen Sie sich erstmal keine Sorgen zu machen, dass Sie im Kalten sitzen. Sie rutschen automatisch in die Grundversorgung. Es ist jedoch sinnvoll dann nach einem neuen Anbieter zu suchen, da der Grundversorgungstarif in der Regel nicht der günstigste ist. Ihren neuen Anbieter dürfen Sie im Prinzip frei wählen. Vergleichs-Portale bieten eine gute Übersicht.
Sie können sich HIER kostenlos bei der Verbraucherzentrale zum Thema Energie beraten lassen.