Der Weg ist geebnet: Alle wichtigen Details zum E-Scooter
Es ist noch nicht ganz endgültig, aber nach dem aktuellen Beschluss der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung vom Bundeskabinett steht dem E-Scooter nun nichts mehr im Wege.
Es ist noch nicht ganz endgültig, aber nach dem aktuellen Beschluss der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung vom Bundeskabinett steht dem E-Scooter nun nichts mehr im Wege.
Bald ist es also offiziell und die kleinen Elektro-Tretroller sind amtlich reif für die Städte. Um sich bis dahin rund um die E-Scooter zu informieren, erklärt dieser Beitrag, was die Verordnung beinhaltet, worauf Elektro-Tretroller-Fahrer achten müssen und welche Chancen sowie Risiken die Transportalternativen mitbringen. Definition und Abgrenzung: Was ist der Unterschied zwischen E-Roller und E-Scooter?
Zunächst ist es wichtig, den Unterschied zwischen E-Roller (Elektroroller) und E-Scooter (Elektro-Tretroller) zu kennen. Folgende Tabelle definiert kurz die beiden Arten von Elektro-Fahrzeugen:
E-RollerE-Scooter
- leistungsstärkerer Motor- wendig
- größere Ausmaße- preisgünstiger in der Anschaffung
- braucht Parkplatz- perfekt für kurze Strecken
- es gibt Gelände- und Stadt-Roller- platzsparend verstaubar (zusammen faltbar)
- unterschiedliche Zulassungsklassen (Hilfsmotor, Leichtmofa oder Kleinkraftrad)- einfache Steuerung
- Kleinkraftrad erfordert Fahrerlaubnis der Klasse AM- (noch) keine endgültige Straßenzulassung
- unter 20 km/h entfällt Helmpflicht- Akku ist schnell an der Steckdose wieder aufgeladen
Daher ist es falsch, den E-Scooter als E-Roller zu bezeichnen. Es besteht, wie die Tabelle verdeutlicht, ein großer Unterschied zwischen diesen beiden Elektro-Fahrzeugen.
Laut Bitkom e.V. ist die Entscheidung des Bundesrates zum Thema „E-Scooter Zulassung“ in den Städten die perfekte Ergänzung zu öffentlichen Verkehrsmitteln. Für viele Verbraucher ist ein nachhaltiger und umweltbewusster Lifestyle schon an der Tagesordnung, weshalb die Transportalternativen auch schon jetzt so heißbegehrt sind. Kein Wunder also, dass die sinnvollen und klimafreundlichen Elektroscooter in Online Fahrrad Shops bereits als die neuen Wilden zu haben sind. Weitere Vorteile dieser Fortbewegungsmittel sind:
Tipp: Wer noch überlegt, [das Fahrrad frühlingsfit zu machen[(https://www.berliner-rundfunk.de/programm/verbraucherexperte/haushalt/f…), der kann schon bald umsatteln und auf eine genauso umweltfreundliche, dafür aber bequemere und schnellere Transportalternative zurückgreifen.
Auf die Menge an Vorteilen kommen mindestens einmal so viele Auflagen und Bestimmungen. Wer 2019 mit dem E-Scooter unterwegs sein möchte, sollte die Regeln der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung in jedem Fall einhalten. Die Bundesregierung hat diese übersichtlich zusammengefasst:
Fahrzeuge, die folgende Merkmale haben, werden von der Verordnung erfasst:
Diese zwei verschiedenen Elektrokleinstfahrzeuge gibt es:
** Versicherung, Zulassungs-, Helm- und Führerscheinpflicht:**
Wichtige Infos für den Straßenverkehr:
Voraussetzungen, die der E-Scooter erfüllen muss:
Hinweis: Gibt es inner- oder außerorts keine Radwege oder Radfahrstreifen, dürfen E-Scooter, die schneller als 12 km/h sind, auch auf der Straße fahren. Wichtig für alle Elektro-Tretroller, die auf den Gehwegen fahren dürfen, ist außerdem, dass die Fußgänger Vorrang haben. Hier ist lediglich Schritttempo erlaubt, um Fußgänger weder zu behindern noch zu gefährden.
ChancenRisiken
+ umweltfreundliche Alternative zum Auto- Gefahr auf Gehwegen
+ attraktiv für Großstädte und kurze Distanzen- Kontrolle durch die Polizei nur schwer möglich
+ sorgt für sauberere Luft in den Städten- wachsende Unfallgefahr
+ erschließt ein neues wirtschaftliches Geschäftsfeld (Verleih-Stationen)- junges Alter der Fahrer geht oft mit fehlender Straßenverkehrserfahrung einher
Ob ein E-Scooter zukünftig beispielsweise in der Lage ist, die Suche nach einem passenden Mietwagen im Ausland abzulösen, bleibt abzuwarten. Denn aktuell haben sich europäische Nachbarn bereits für Verschärfungen der geltenden Gesetze entschieden. Während Spanien neben dem Verbot für Bürgersteige, einige Straßen und Busspuren zusätzlich die Miet-Lizenzen auf 10.000 begrenzt hat, zieht auch Frankreich im September nach.
Hier sollen E-Scooter ab Herbst auf den Gehwegen komplett verboten werden. Wer dieses Gesetz nicht beachtet, muss eine Geldstrafe zahlen. Der Grund dafür ist die steigende Zahl an elektrischen Tretrollern. In der französischen Hauptstadt sind aktuell bereits 15.000 Elektrokleinstfahrzeuge unterwegs. Erwartet werden jedoch bis zum Jahresende fast 40.000 Stück.
Bilder:
pixabay.com © ArtisticOperations (CC0 Creative Commons) pixabay.com © gbfoto (CC0 Creative Commons) pixabay.com © djedjenny (CC0 Creative Commons)