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Der Weg ist geebnet: Alle wichtigen Details zum E-Scooter

Es ist noch nicht ganz endgültig, aber nach dem aktuellen Beschluss der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung vom Bundeskabinett steht dem E-Scooter nun nichts mehr im Wege.

Bald ist es also offiziell und die kleinen Elektro-Tretroller sind amtlich reif für die Städte. Um sich bis dahin rund um die E-Scooter zu informieren, erklärt dieser Beitrag, was die Verordnung beinhaltet, worauf Elektro-Tretroller-Fahrer achten müssen und welche Chancen sowie Risiken die Transportalternativen mitbringen. Definition und Abgrenzung: Was ist der Unterschied zwischen E-Roller und E-Scooter?

Zunächst ist es wichtig, den Unterschied zwischen E-Roller (Elektroroller) und E-Scooter (Elektro-Tretroller) zu kennen. Folgende Tabelle definiert kurz die beiden Arten von Elektro-Fahrzeugen:

E-RollerE-Scooter

- leistungsstärkerer Motor- wendig

- größere Ausmaße- preisgünstiger in der Anschaffung

- braucht Parkplatz- perfekt für kurze Strecken

- es gibt Gelände- und Stadt-Roller- platzsparend verstaubar (zusammen faltbar)

- unterschiedliche Zulassungsklassen (Hilfsmotor, Leichtmofa oder Kleinkraftrad)- einfache Steuerung

- Kleinkraftrad erfordert Fahrerlaubnis der Klasse AM- (noch) keine endgültige Straßenzulassung

- unter 20 km/h entfällt Helmpflicht- Akku ist schnell an der Steckdose wieder aufgeladen

Daher ist es falsch, den E-Scooter als E-Roller zu bezeichnen. Es besteht, wie die Tabelle verdeutlicht, ein großer Unterschied zwischen diesen beiden Elektro-Fahrzeugen.

Das zeichnet den Elektro-Tretroller aus

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Laut Bitkom e.V. ist die Entscheidung des Bundesrates zum Thema „E-Scooter Zulassung“ in den Städten die perfekte Ergänzung zu öffentlichen Verkehrsmitteln. Für viele Verbraucher ist ein nachhaltiger und umweltbewusster Lifestyle schon an der Tagesordnung, weshalb die Transportalternativen auch schon jetzt so heißbegehrt sind. Kein Wunder also, dass die sinnvollen und klimafreundlichen Elektroscooter in Online Fahrrad Shops bereits als die neuen Wilden zu haben sind. Weitere Vorteile dieser Fortbewegungsmittel sind:

  • kompakt und klein zusammenklappbar, wodurch nie ein Parkplatz gesucht werden muss
  • leicht im Gewicht, sodass sie problemlos tragbar sind
  • ideal zum Überbrücken von kurzen Wegen oder als Bindeglied öffentlicher Verkehrsmittel
  • abgasfreies Fahren mit einem geräuscharmen Elektroantrieb
  • ansprechendes Fortbewegungsmittel für jüngere Generation, um mobil und unabhängig zu sein
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Auf die Menge an Vorteilen kommen mindestens einmal so viele Auflagen und Bestimmungen. Wer 2019 mit dem E-Scooter unterwegs sein möchte, sollte die Regeln der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung in jedem Fall einhalten. Die Bundesregierung hat diese übersichtlich zusammengefasst:

Fahrzeuge, die folgende Merkmale haben, werden von der Verordnung erfasst:

  • Leistung: auf 500 Watt begrenzt
  • Geschwindigkeit: auf 6 bis höchstens 20 km/h begrenzt
  • Aufbau: Halte- oder Lenkstange muss vorhanden sein
  • Anforderungen: mindestens fahrdynamisch (verkehrssicher, bremsen, steuerbar, beleuchtet)

Diese zwei verschiedenen Elektrokleinstfahrzeuge gibt es:

  • Geschwindigkeit ist niedriger als 12 km/h, auf Geh-, Fuß- und Radwegen sowie in Fußgängerzonen erlaubt, ab 12 Jahren freigegeben
  • Geschwindigkeit ist höher als 12 km/h, auf Radwegen und Radfahrstreifen erlaubt, ab 14 Jahren freigegeben

** Versicherung, Zulassungs-, Helm- und Führerscheinpflicht:**

  • Ein Nachweis zur Versicherung ist notwendig. Dieser wird voraussichtlich als Plakette eingeführt.
  • Grundsätzlich herrscht keine Zulassungspflicht für die E-Scooter.
  • Es ist nicht vorgeschrieben, dass E-Scooter-Fahrer einen Helm tragen müssen. Für die eigene Sicherheit ist es aber empfehlenswert.
  • Aktuell besteht keine Führerscheinpflicht für einen Elektro-Tretroller.

Wichtige Infos für den Straßenverkehr:

  • E-Scooter halten sich an Fahrradampeln. Gibt es diese nicht, halten sich Fahrer an die Ampelschaltung für den fließenden Verkehr.
  • Bei Unfällen zahlt die jeweilige Haftpflichtversicherung.
  • Wer einen E-Tretroller fährt, sollte stets darauf achten, keinen Alkohol zu trinken. Hier gelten dieselben Richtlinien wie für Pkws: 0,0 Promille für Fahranfänger und 0,5 für alle anderen.

Voraussetzungen, die der E-Scooter erfüllen muss:

  • Der Tretroller darf nicht mehr als 55 Kilo ohne Fahrer wiegen.
  • Die Größe darf weder eine Breite von 70 Zentimetern noch eine Länge von 200 Zentimetern überschreiten.
  • Inklusive Halte- oder Lenkstange ist eine Höhe von lediglich 140 Zentimeter erlaubt.
  • Schneller als 20 km/h ist ein zugelassener E-Scooter nicht unterwegs.
  • Wie beim Fahrrad sind zwei Bremsen, die unabhängig voneinander funktionieren, vorhanden.
  • Steuerelemente für den Motor müssen nach dem Loslassen in eine Nullstellung wandern. Andernfalls ist ein „Abstellen“ nicht gewährleistet.
  • Das Lichtkonzept kann zum Abnehmen sein, muss aber durch Reflektoren an den Seiten ergänzt werden.
  • Eine Hupe gehört nicht an den E-Scooter. Lediglich Klingel oder Glocke sind hier erlaubt. Diese müsse allerdings gut und deutlich hörbar sein. Grund dafür ist unter anderem, dass die Elektro-Tretroller sehr leise sind.

Hinweis: Gibt es inner- oder außerorts keine Radwege oder Radfahrstreifen, dürfen E-Scooter, die schneller als 12 km/h sind, auch auf der Straße fahren. Wichtig für alle Elektro-Tretroller, die auf den Gehwegen fahren dürfen, ist außerdem, dass die Fußgänger Vorrang haben. Hier ist lediglich Schritttempo erlaubt, um Fußgänger weder zu behindern noch zu gefährden.

Ein Vergleich: Chancen und Risiken der E-Scooter in Deutschland

ChancenRisiken

+ umweltfreundliche Alternative zum Auto- Gefahr auf Gehwegen

+ attraktiv für Großstädte und kurze Distanzen- Kontrolle durch die Polizei nur schwer möglich

+ sorgt für sauberere Luft in den Städten- wachsende Unfallgefahr

+ erschließt ein neues wirtschaftliches Geschäftsfeld (Verleih-Stationen)- junges Alter der Fahrer geht oft mit fehlender Straßenverkehrserfahrung einher

Ob ein E-Scooter zukünftig beispielsweise in der Lage ist, die Suche nach einem passenden Mietwagen im Ausland abzulösen, bleibt abzuwarten. Denn aktuell haben sich europäische Nachbarn bereits für Verschärfungen der geltenden Gesetze entschieden. Während Spanien neben dem Verbot für Bürgersteige, einige Straßen und Busspuren zusätzlich die Miet-Lizenzen auf 10.000 begrenzt hat, zieht auch Frankreich im September nach.

Hier sollen E-Scooter ab Herbst auf den Gehwegen komplett verboten werden. Wer dieses Gesetz nicht beachtet, muss eine Geldstrafe zahlen. Der Grund dafür ist die steigende Zahl an elektrischen Tretrollern. In der französischen Hauptstadt sind aktuell bereits 15.000 Elektrokleinstfahrzeuge unterwegs. Erwartet werden jedoch bis zum Jahresende fast 40.000 Stück.

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