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Verbraucherexperte

Homeoffice steuerlich absetzen – so geht’s!

Wer über ein separates Arbeitszimmer verfügt und vom Chef keinen Arbeitsplatz gestellt bekommt, kann das Arbeiten von zu Hause steuerlich absetzen. Dabei handelt es sich um sogenannte Werbungskosten (z.B. Miete, Gas, Wasser, Strom, Telefonkosten, Internet), die anteilig geltend gemacht werden können.

Steuervorteile auch ohne eigenes Arbeitszimmer?

Aktuell berät die Koalition darüber, auch für alle Arbeitnehmer ohneabgetrenntes Arbeitszimmer Steuervorteile zu schaffen. Ein Vorschlag sieht vor, dass Jeder, der zuhause gearbeitet hat, pauschal 5 Euro Werbungskosten pro Homeoffice-Tag absetzen darf - also maximal 600 Euro im Jahr. Diese Regelung ist aber für viele Experten keine gute Lösung, denn beim Homeoffice fiele dann ja auch die Pendlerpauschale weg. Wer weite Wege zum Arbeitsplatz hat, könnte dadurch unterm Strich sogar mehr Steuern zahlen als bisher. Absetzbar sind aber aktuell schon Anschaffungen fürs heimische Arbeiten - also Laptop, Büromaterial etc. 

Fakt ist: Aufgrund von Corona kommt der Bund nicht drum rum, das Steuergesetz zum häuslichen Arbeitszimmer neu zu überdenken.

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