Verbraucherexperte Thomas Cook
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Letzte Chance: Thomas Cook Antrag zustellen

NUR NOCH BIS SONNTAG!
Wer noch Geld von Thomas Cook zurückbekommt, muss bis Sonntag einen Antrag stellen.

Hier finden Sie alle wichtigen Info's:

Bislang hat sich fast die Hälfte der Urlauber, die letztes Jahr mit dem pleite gegangenen Reiseveranstalter Thomas Cook verreist waren oder verreisen wollten, NICHT um eine Rückerstattung der verlorenen Kosten gekümmert.

Bis zum 15. November (also bis Sonntag) müssen Thomas-Cook-Geschädigte ihre Ansprüche geltend machen. Da das Geld zu rund einem Viertel von der Zurich (der Versicherung von Thomas Cook) und die restlichen dreiviertel vom Staat gezahlt werden, müssen mehrere Anträge gestellt werden.

In einem ersten Schritt müssen Sie Ihre Forderung beim Insolvenzverwalter des jeweiligen Reiseveranstalters melden. Diese sind hier gelistet:

  • Thomas Cook Touristik GmbH/Bucher Reisen & Öger Tours GmbH: HWW hermann wienberg wilhelm Insolvenzverwalter Partnerschaft (URL): https://thomas-cook.insolvenz-solution.de
     
  • Tour Vital Touristik GmbH: Herr Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Hans-Gerd H. Jauch, Salierring 48, 50677 Köln
     
  • Thomas Cook International AG mit dem Sitz in der Schweiz: Konkursverfahren in der Schweiz: Bezirksamt Höfe/Baur Hürlimann AG (https://tcint-konkurs.ch/)

In einem zweiten Schritt müssen Sie sich bei der Zurich Versicherung melden. Dies übernimmt stellvertretend der Dienstleister Kaera: https://www.kaera-ag.de/geschaeftsfelder/abwicklungsstelle/insolvenzthomascook/

Drittens melden Sie sich beim Bund. Aber auch hier gibt es verschiedene Links:

Sie können Dokumente auch nachreichen, solange die Anträge bis spätestens Sonntag eingegangen sind.